Dieser Artikel enthält Links zu Gesetzen, die im Rahmen des Betriebs eines Forums relevant seien könnten.
Hinweis: Die folgenden Links verweisen auf Online-Quellen zu deutschen Gesetzen, die für den Betrieb eines Forums relevant seien könnten. Die Liste erhebt weder Anspruch auf Vollständigkeit noch Aktualität. Auch soll sie keine rechtliche Beratung darstellen - diese bleibt entsprechenden Anwälten überlassen.
Gesetz über die Nutzung von Telediensten - Teledienstegesetz (TDG):
Dieses Gesetz definiert, was ein Teledienst ist (ein Forum dürfte i.d.R. in diese Rubrik fallen) und regelt u.a. die Informationspflichten des Anbieters (§ 6 f.) und die Verantwortlichkeiten (§ 10 ff.).
Gesetz über den Datenschutz bei Telediensten - Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG):
Dieses Gesetz regelt den Umgang mit den bei Telediensten erhobenen Daten und legt Informationspflichten auf.
Staatsvertrag über Mediendienste - Mediendienstestaatsvertrag (MDStV)
Umfasst inhaltlich einen ähnlichen Bereich wie das TDG und das TDDSG. Allerdings betrifft er Mediendienste (i.d.R. also redaktionellen Inhalt) und ist daher Landesrecht.
Richtlinie 2000/31/EG - Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr
Europäische Regelung über die Verpflichtungen im elektronischen Geschäftsverkehr - beinhaltet u.a. Regelungen zum Impressum.
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Hier werden grundlegende Regelungen für die Speicherung und Verarbeitung von Daten festgelegt.
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Urheberrechtsgesetz (UrhG)
Hier wird festgelegt, was unter das Urheberrecht fällt und welche Bestimmungen dafür gelten.
Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie - Kunsturhebergesetz (KunstUrhG)
Die Reste dieses Gesetzes regeln den Schutz der auf Bilder abgebildeten Personen. Weite Teile des Gesetzes sind jedoch ins UrhG aufgegangen.